Die außergerichtliche Sachverständigentätigkeit unterliegt generell keiner gesetzlichen Vergütungsregelung. Honorare für Gutachten werden individuell vereinbart. Als unverbindliche Orientierung kann beispielsweise die Richtlinie des BVS als auch die Gebührenordnung der Gutachterausschüsse in NRW dienen.
Eine faire Preisgestaltung und eine seriöse Beratung gehört zu meinen Qualitätsstandards. Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, vereinbaren ich in der Regel Pauschalhonorare, die sich unter anderem nach der Art der Immobilie, ihrem Wert und dem voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand richten. Selbstverständlich wird dies im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt.
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