Ein Sachverständiger für die Bewertung einer Immobilie kann Ihnen in vielen Situationen von Nutzen sein, wie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, An- oder Vermietung, Um- oder Wiedernutzung, Bilanzierung, Finanzierung, Nachlassregelungen, Erbschaft, Scheidung sowie bei Neubewertungen. Ein Gutachten gibt Ihnen detaillierte Informationen über den Markt und den sich hieraus ergebenden Wert der Immobilie und hilft Ihnen bei Entscheidungen und Verhandlungen.
Hier wird Ihnen eine professionelle Dienstleistung im Bereich der Immobilienbewertung und Beratung geboten, u.a. durch die Erstellung von Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien, Gewerbe- und Spezialimmobilien sowie Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.
Das umfassende Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB stellt die vielseitige Grundlage für die Bewertung von Immobilien dar und eignet sich somit für sämtliche Belange rund um Ihr Grundstück.
Entscheidend für den durch das Verkehrswertgutachten ermittelten Wert der Immobilie sind der Stichtag der Bewertung, die bauliche Beschaffenheit und Lage des Grundstücks sowie etwaige bauliche Lasten und Beschränkungen. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erfolgt sowohl für Eigentumswohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäuser, Wohn- und Geschäftsimmobilien, Gewerbeimmobilien als auch für unbebaute Grundstücke.
Ein solches Gutachten erfordert eine gründliche Analyse der Objektunterlagen, eine umfassende Beschreibung der baulichen Gegebenheiten sowie eine detaillierte Erläuterung von Lasten, Beschränkungen und anderen besonderen Merkmalen. Es bietet sämtliche Informationen, um Ihnen einen umfassenden Eindruck von Ihrer Immobilie zu vermitteln.
Die Bewertung und Gutachtenerstellung erfolgen gemäß den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Diese Verordnung ist verbindlich für die Ermittlung der Verkehrswerte gemäß § 194 BauGB sowie für die Ableitung der erforderlichen Daten durch die Gutachterausschüsse.
Die ImmoWertV sieht als Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Sachwertverfahren vor. Die Auswahl der angewendeten Verfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Art des Wertermittlungsobjekts, wobei die gängigen Praktiken im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und die spezifischen Umstände des Einzelfalls beachtet werden.
Das Vergleichswertverfahren ist die gängige Methode zur Ermittlung des Bodenwerts von Grundstücken und kann auch für die Verkehrswertermittlung bebauter Grundstücke genutzt werden. Diese statistische Methode basiert auf einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen vergleichbarer Objekte, um den Verkehrswert abzuleiten. Bei genügend vorhandenen Vergleichspreisen führt das Vergleichswertverfahren direkt zum Verkehrswert, während bei deren Mangel das Sach- und Ertragswertverfahren in Betracht gezogen wird.
Das Sachwertverfahren wird angewendet, wenn im normalen Geschäftsverkehr der Wert eines Objekts hauptsächlich durch seine physischen Eigenschaften, und nicht durch erzielbare Einnahmen, bestimmt wird. Dies ist besonders bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften der Fall. Dabei handelt es sich um ein Wertermittlungsverfahren, das auf den Baukosten basiert. Der Sachwert setzt sich aus dem Wert des unbebauten Grundstücks, dem Zeitwert des darauf stehenden Gebäudes und seinen Außenanlagen zusammen.
Das Ertragswertverfahren kommt vor allem bei Renditeimmobilien wie Mietwohngrundstücken, Gewerbegrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken zum Einsatz. Es ist die bevorzugte Methode zur Bewertung von Mehrfamilienhäusern, Büro- und Geschäftshäusern sowie anderen renditeorientierten Gewerbeimmobilien. Dabei wird der Wert anhand der erzielbaren Miete berechnet und auf die marktübliche Rendite kapitalisiert.
Soziev Immobilienbewertung
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